Leistungen Kanzlei Ablauf Abfindung FAQ Kontakt

Digitale Kanzlei · Rechtsanwalt in Hamburg

Ihr Anwalt für
Arbeitsrecht
in Hamburg.

Kanzlei Koepcke steht für persönliche Beratung, juristische Sorgfalt und schnelle Reaktionszeiten – digital und papierlos: per Video, Telefon und E-Mail, bundesweit. Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder arbeitsrechtlicher Konflikt – ich bin für Sie da. Daneben berate ich Sie im Erbrecht, Familienrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht.

Benjamin Koepcke, Rechtsanwalt

Oder rufen Sie direkt an: 040 36 93 77 07

Leistungen

01
Schwerpunkt

Arbeitsrecht

Gekündigt worden oder ein Aufhebungsvertrag auf dem Tisch? Ich prüfe Ihre Lage und hole das Beste für Sie heraus – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

  • Kündigung & KündigungsschutzPrüfung der Wirksamkeit der Kündigung und fristgerechte Erhebung der Kündigungsschutzklage; oft lässt sich der Arbeitsplatz erhalten oder eine angemessene Abfindung erzielen.
  • AufhebungsverträgePrüfung des Vertrags auf Nachteile bei Abfindung, Sperrzeit und Zeugnis sowie Nachverhandlung besserer Konditionen, bevor Sie unterschreiben.
  • AbfindungsverhandlungenErmittlung einer realistischen Abfindungshöhe und Verhandlung auf Grundlage von Kündigungsgründen, Betriebszugehörigkeit und Prozessrisiko.
  • ArbeitsvertragsgestaltungGestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen für rechtssichere und interessengerechte Befristungen, Klauseln und Vergütungsregelungen.
  • AbmahnungAbwehr unberechtigter Abmahnungen und Entfernung aus der Personalakte, bevor sie zur Grundlage einer Kündigung werden.
  • ZeugnisrechtDurchsetzung eines wohlwollenden, qualifizierten Zeugnisses und Aufdeckung verdeckter Abwertungen in der Zeugnissprache.
  • Befristete ArbeitsverhältnissePrüfung der Wirksamkeit der Befristung; eine unwirksame Befristung führt regelmäßig zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
02

Erbrecht

Streit ums Erbe oder Fragen zu Testament und Pflichtteil? Ich sorge für klare Verhältnisse – im Vorfeld wie im Konflikt.

  • Testamente & ErbverträgeGestaltung von Testamenten und Erbverträgen, die Ihren Willen rechtssicher umsetzen und späteren Streit vermeiden.
  • PflichtteilsansprücheGeltendmachung von Pflichtteilsansprüchen samt Auskunft über den Nachlasswert oder Abwehr überzogener Forderungen.
  • ErbauseinandersetzungBegleitung der Nachlassauseinandersetzung und klare, durchsetzbare Aufteilung unter den Miterben.
  • Vermächtnisse & AuflagenDurchsetzung von Vermächtnissen und Auflagen oder Prüfung ihrer Wirksamkeit, wenn Sie als Erbe in Anspruch genommen werden.
  • ErbengemeinschaftenVertretung in der Erbengemeinschaft und Lösung von Blockaden, notfalls über die Teilungsversteigerung.
  • NachlassabwicklungÜberblick über Vermögen und Verbindlichkeiten und geordnete Abwicklung des Nachlasses.
  • Vorweggenommene ErbfolgeGestaltung der Vermögensübertragung zu Lebzeiten, etwa mit Nießbrauch- oder Rückforderungsvorbehalten und unter Beachtung von Pflichtteilsfragen.
03

Familienrecht

Trennung, Scheidung oder Streit um Unterhalt und Sorgerecht? Ich vertrete Ihre Interessen mit Augenmaß.

  • Scheidung & TrennungBegleitung von der Trennung bis zum Scheidungsbeschluss, einschließlich aller Folgesachen.
  • Ehegatten- & KindesunterhaltBerechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen oder Abwehr überhöhter Forderungen.
  • Sorge- & UmgangsrechtVertretung Ihrer Interessen beim Sorge- und Umgangsrecht, stets mit dem Kindeswohl als Maßstab.
  • ZugewinnausgleichErmittlung des Zugewinns und Durchsetzung oder Abwehr des Ausgleichsanspruchs.
  • Ehe- & TrennungsverträgeGestaltung von Ehe- und Trennungsverträgen, die spätere Auseinandersetzungen vermeiden und gerichtlicher Prüfung standhalten.
  • VersorgungsausgleichPrüfung des Ausgleichs der Rentenanwartschaften und Sicherstellung seiner korrekten Durchführung.
  • VermögensauseinandersetzungKlärung der Aufteilung von gemeinsamem Vermögen, Immobilien und Hausrat nach der Trennung.
04

Zivilrecht

Offene Forderung, fehlerhafter Vertrag oder Schadensersatz? Ich setze Ihre Ansprüche durch – oder wehre unberechtigte ab.

  • VertragsrechtPrüfung, Gestaltung und Verhandlung von Verträgen sowie Durchsetzung Ihrer Rechte bei Vertragsverletzungen.
  • Kauf- & WerkvertragsrechtGeltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungs- und Mängelansprüchen, beim Kauf wie bei Werkleistungen.
  • SchadensersatzansprücheDurchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie Prüfung von Haftung und Anspruchshöhe.
  • ForderungsdurchsetzungKonsequente Beitreibung offener Forderungen: außergerichtlich, im Mahnverfahren und notfalls per Klage und Zwangsvollstreckung.
  • Mahn- & KlageverfahrenFührung von Mahn- und Klageverfahren und Vertretung vor Gericht.
  • Außergerichtliche EinigungSchnelle außergerichtliche Lösung, wo sinnvoll, zur Ersparnis von Kosten und Zeit.
  • Allgemeines SchuldrechtBeratung bei Pflichtverletzungen, Verzug und der Rückabwicklung von Verträgen.

Was Sie bei mir bekommen

01

Persönliche Betreuung

Sie sprechen immer direkt mit mir – nicht mit wechselnden Mitarbeitern oder einer Zentrale. Ihr Fall bleibt in einer Hand.

02

Reaktion binnen 24 Stunden

Gerade nach einer Kündigung zählt jeder Tag. Auf Ihre Anfrage melde ich mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

03

Digital und papierlos

Ihre Unterlagen genügen als Foto oder Scan, Ihre Akte führe ich digital. Beratung per Video, Telefon und E-Mail – ohne Anfahrt, ohne Wartezimmer, bundesweit.

04

Juristisch und wirtschaftlich gedacht

Ich bewerte nicht nur die Rechtslage, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen einer Entscheidung – damit sich ein Vorgehen für Sie am Ende auch rechnet.

Benjamin Koepcke
Rechtsanwalt

Ich bin Rechtsanwalt in Hamburg und führe die Kanzlei Koepcke als Einzelkanzlei. Mein Schwerpunkt liegt im Arbeitsrecht, daneben berate und vertrete ich im Erb-, Familien- und Zivilrecht.

Ein rechtliches Problem ist für die Betroffenen selten nur eine juristische Frage – es bringt meist auch Unsicherheit mit sich. Deshalb nehme ich mir Zeit, erkläre Ihnen verständlich, woran Sie sind, und arbeite gewissenhaft und zuverlässig in Ihrem Interesse – ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Bei mir haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihr Anliegen ernst nimmt und persönlich begleitet.

16+
Jahre Erfahrung
24h
Reaktionszeit
1:1
Betreuung

So arbeite ich

01

Erstkontakt

Sie schildern mir Ihr Anliegen über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch – Unterlagen genügen als Foto oder Scan. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

02

Ersteinschätzung

Per Video oder Telefon klären wir Ihre Situation, die rechtlichen Optionen und das sinnvolle weitere Vorgehen – auf Wunsch auch in einem persönlichen Termin.

03

Vertretung

Ich übernehme die außergerichtliche Korrespondenz und – wenn nötig – die Vertretung vor Gericht. Stets mit Blick auf Recht und Wirtschaftlichkeit.

Was kostet die Beratung?

Über Kosten sollte von Anfang an offen gesprochen werden. Eine kostenlose Beratung biete ich nicht an – meine Erstberatung ist kostenpflichtig. Dafür wissen Sie von Beginn an, woran Sie sind, und ich sage Ihnen ehrlich, ob sich ein Vorgehen für Sie lohnt.

Abrechnung nach RVG

Meine Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Im Arbeitsrecht bemisst sich der Gegenstandswert am Bruttogehalt – eine Kündigung etwa mit dem dreifachen Monatsgehalt. Die zu erwartenden Kosten bespreche ich vorab transparent mit Ihnen.

Erste Instanz im Arbeitsrecht

Wichtig zu wissen: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG). Das beziehe ich von Anfang an in meine Einschätzung ein.

Rechtsschutzversicherung

Sind Sie rechtsschutzversichert, übernimmt Ihre Versicherung in der Regel die Kosten. Die Korrespondenz mit der Versicherung übernehme ich für Sie und kläre die Deckung vorab.

Wichtig nach einer Kündigung

Drei Wochen – keinen Tag länger

Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, dagegen Klage zu erheben. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie rechtswidrig war. Und unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, bevor Sie ihn haben prüfen lassen; oft lassen sich bessere Konditionen erreichen.

Warten Sie nicht. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf oder rufen Sie an: 040 36 93 77 07.

Kündigung erhalten? Die ersten sechs Schritte

1

Nichts unterschreiben

Weder Aufhebungsvertrag noch „Bestätigungen" mit Zusätzen – erst prüfen lassen.

2

Zugangsdatum festhalten

Wann kam die Kündigung an? Ab diesem Tag läuft die Drei-Wochen-Frist.

3

Arbeitsuchend melden

Innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit – sonst droht eine Sperrzeit.

4

Unterlagen sichern

Arbeitsvertrag, Kündigung, letzte Gehaltsabrechnungen – ein Foto oder Scan genügt.

5

Frist im Blick behalten

Drei Wochen für die Kündigungsschutzklage – danach ist die Kündigung kaum noch angreifbar.

6

Beratung einholen

Je früher, desto größer der Verhandlungsspielraum – etwa bei der Abfindung.

Womit könnten Sie rechnen?

Einen automatischen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen – in der Praxis werden Abfindungen aber sehr häufig verhandelt. Die übliche Faustformel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Verschaffen Sie sich eine erste Orientierung.

Mögliche Abfindung (brutto)
Geben Sie Ihr Gehalt und Ihre Beschäftigungsdauer ein.
Kündigung prüfen lassen

Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung: Ob und in welcher Höhe eine Abfindung durchsetzbar ist, hängt vom Einzelfall ab – etwa von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, der Betriebsgröße und der Verhandlungsposition. Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, aber einkommensteuerpflichtig; die sogenannte Fünftelregelung kann die Steuerlast mildern.

Kurz beantwortet

Arbeitsrecht

Habe ich nach einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung?
Nein – einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen, etwa bei einer betriebsbedingten Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG. In der Praxis werden Abfindungen aber sehr häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrags verhandelt. Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr – je nach Verhandlungsposition auch deutlich mehr.
Wie viel Zeit habe ich, um gegen eine Kündigung vorzugehen?
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung – innerhalb dieser Frist muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingehen. Danach gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war. Melden Sie sich außerdem innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend.
Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nicht ungeprüft. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und lässt sich nachträglich kaum korrigieren. Lassen Sie das Angebot vor der Unterschrift prüfen – häufig lassen sich Abfindung, Freistellung oder Zeugnis deutlich verbessern.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Eine Arbeits-Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in der Regel, sofern der Vertrag vor dem Konflikt abgeschlossen wurde und die Wartezeit abgelaufen ist. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung übernehme ich für Sie.

Erbrecht

Was ist der Pflichtteil – und wer bekommt ihn?
Der Pflichtteil sichert engsten Angehörigen – Kindern, Ehegatten und unter Umständen Eltern – eine Mindestbeteiligung am Nachlass, wenn sie enterbt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben, der geltend gemacht und notfalls durchgesetzt werden muss.
Brauche ich überhaupt ein Testament?
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – und die passt oft nicht zur tatsächlichen Lebenssituation, etwa bei Patchworkfamilien, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen. Ein durchdachtes Testament schafft klare Verhältnisse, vermeidet Streit unter den Erben und kann Steuern sparen.

Familienrecht

Wie läuft eine Scheidung ab?
Voraussetzung ist in der Regel das Trennungsjahr. Der Scheidungsantrag muss durch eine Anwältin oder einen Anwalt beim Familiengericht gestellt werden – nur die antragstellende Seite braucht zwingend anwaltliche Vertretung. Parallel klären wir Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Versorgungsausgleich.

Kosten & Online-Beratung

Was kostet die Erstberatung?
Die Erstberatung ist kostenpflichtig – die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder werden vorab transparent mit Ihnen vereinbart. Sie wissen also von Anfang an, woran Sie sind, bevor Kosten entstehen.
Wie läuft die Beratung ab, wenn alles digital ist?
Sie schildern Ihr Anliegen über das Kontaktformular oder per E-Mail und senden Unterlagen einfach als Foto oder Scan. Wir besprechen alles per Video oder Telefon, Ihre Akte führe ich vollständig digital – Sie müssen für nichts persönlich vorbeikommen. Persönliche Termine sind nach Vereinbarung selbstverständlich möglich.
Vertreten Sie Mandanten auch außerhalb Hamburgs?
Ja, bundesweit. Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Zivilrecht sind Bundesrecht – es gilt überall dasselbe Recht. Durch die digitale Arbeitsweise spielt die Entfernung praktisch keine Rolle, und Gerichtstermine finden zunehmend per Videokonferenz statt.

Nehmen Sie
Kontakt auf.

Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Die Beratung erfolgt per Video, Telefon und E-Mail – bundesweit. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine kostenlose Erstberatung anbiete.

Telefon
040 36 93 77 07
Kanzleianschrift
Wittenbergener Weg 27b
22559 Hamburg
Persönliche Termine nach Vereinbarung.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage zu. Weitere Informationen finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.